Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung

Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Sie schützt Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn eine Ware bei der Lieferung nicht vertragsgemäß ist.

Wichtig: Die gesetzliche Gewährleistung besteht gegenüber dem Verkäufer. Eine freiwillige Herstellergarantie ist davon unabhängig und kann zusätzliche Leistungen enthalten.

Ist eine Ware mangelhaft, entspricht sie nicht der Beschreibung oder funktioniert sie nicht wie vorgesehen, können gesetzliche Ansprüche bestehen. Je nach Fall kommen insbesondere kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Preisminderung oder Erstattung in Betracht.

Kontaktiere mich möglichst frühzeitig und beschreibe das Problem. Bitte halte einen Kaufnachweis bereit, zum Beispiel die Bestellbestätigung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

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